Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Vertragsgestaltung
    1. Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und Trainer über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.
    2. Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Trainer. Sie sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages, verfügbar über die Homepage.
    3. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Trainer haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
  2. Leistungen des Trainers
    1. Der Trainer erbringt seine Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter.
    2. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainingsleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Trainer im einzelnen festgelegt.
    3. Der Trainer erbringt Leistungen insbesondere in Form von Trainingsseminaren, Beratungen, Coachings oder Vorträgen.
    4. Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern widerspricht der Berufsethik freier Trainer und findet nicht statt.
  3. Honorare und Kosten
    1. Das erste Kontaktgespräch durch Trainer ist unentgeltlich.
    2. Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.
    3. Für Trainings-Seminare, Beratungen, Coachings und Vorträge wird ein Tages-, Stunden- oder Pauschalhonorar vereinbart.
    4. Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden der Einsatz von technischen Assistenten, von Tonbildschauen, Filmen, Videospots, auditiven Fallstudien u.a.
    5. Für Seminare am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen werden besondere Honorarvereinbarungen getroffen. Bei Veranstaltungen außerhalb der (normalen) Arbeitszeit der Teilnehmer versichert der Auftraggeber, deren schriftliche Zustimmung eingeholt zu haben.
    6. Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet.
    7. Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    8. Die vereinbarten Honorare sowie bereits entstandene Kosten werden vor Durchführung der Dienstleistung in Rechnung gestellt. Honorare sind zu 30% bei Auftragserteilung zu zahlen, der Restbetrag spätestens zehn Tage vor Beginn der Durchführung der Dienstleistung, jeweils ohne Abzug. Entstandene und in Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug sofort zu zahlen.
    9. Bei längeren Projekten werden Abschlagszahlungen definiert, die jeweils innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen sind.
    10. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.
  4. Sicherung der Leistungen
    1. Der Auftraggeber (bei öffentlich ausgeschriebenen Trainings ggf. identisch mit dem Teilnehmer) anerkennt das Urheberrecht des Trainers an den von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen usw.). Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch Auftraggeber oder Teilnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Trainers. Ein Mitschnitt auf Ton- oder Videobändern durch Auftraggeber und/oder Teilnehmer ist nicht gestattet.
    2. Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Das vom Trainer vorbereitete Material wird den Teilnehmern des Trainingsseminars vom Auftraggeber im Rahmen der Bestimmungen der Ziffer 4.1 zur Verfügung gestellt.
    3. Der Auftraggeber liefert dem Trainer im Vorfeld der Maßnahme rechtzeitig genaue Informationen über die mittels des Trainings angestrebten Veränderungen (Zielsetzung).
    4. Bis spätestens sechs Wochen vor Beginn eines firmeninternen Trainings stellt der Auftraggeber dem Trainer eine Liste zur Verfügung mit folgenden Angaben: Vornamen, Namen und Funktionen-/Positionen der Teilnehmer. Er informiert sämtliche Teilnehmer bis spätestens drei Wochen vor Trainingsbeginn mittels einer Kopie des Einladungsschreibens, dem die Vorbereitungsunterlagen für das Training beigefügt sind.
    5. Der Auftraggeber informiert den Trainer vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.
    6.  Sollen Teile des Trainingskonzepts und/oder der Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist dem Trainer der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmungen mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen.
    7. Der Trainer verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.
    8. Der Trainer trifft die Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern, Seminarhotels sowie sonstigen Dritten, die vom Trainer zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Der Trainer wird deren Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen.
    9. Der Trainer ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nicht anderes vereinbart wurde.
    10. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Trainer nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Trainer unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.
    11. Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich der Trainer, einen Alternativtermin im Zeitraum eines Jahres zu benennen. Gelingt dies, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Honorars zuzüglich der anfallenden Kosten zu zahlen. Kann kein Alternativtermin vereinbart werden, sind bei Absagen innerhalb von drei Monaten vor der Trainingsdurchführung 50%, bis zu sechs Wochen 75% und bis zu drei Wochen vorher 100% des Honorars zuzüglich Kosten gemäß Ziffer 3 zu zahlen. Gleiches gilt bei der Abmeldung von Teilnehmern bzw. der Annullierung gebuchter Trainingsplätze.
    12. Bei öffentlich ausgeschriebenen Trainings kann bei der Abmeldung eines Teilnehmers unter Meldung eines Ersatzteilnehmers für den zuvor belegten Trainingsplatz eine Bearbeitungsgebühr von ? 25,00 berechnet werden.
    13. Bei öffentlich ausgeschriebenen Trainings werden die Anmeldungen – bedingt durch eine maximale Teilnehmerzahl – in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
    14. Im Falle einer zu geringen Teilnehmerzahl bleibt die Absage des Seminars bei Rückerstattung bezahlter Honorare vorbehalten. Weitergehende Ansprüche für Auftraggeber und/oder angemeldeten Teilnehmer bestehen nicht.
  5. Allgemeine Bedingungen
    1. Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Trainer unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
    2. Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
    3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen für Trainer zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist der Sitz des Trainers. Dies gilt ebenfalls, sollte a) der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder b) der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt haben oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sein.